In den letzten Jahren hat sich rund um das Thema Heizen mit Holz viel verändert. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, regelt seit ihrer Novellierung den Betrieb älterer Holzöfen und Kamine deutlich strenger. Auch wir als Besitzer eines Kaminofens oder Holzofens stehen nun in der Verantwortung: Bis Ende 2024 müssen viele ältere Geräte stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. In diesem Text möchten wir gemeinsam verstehen, was genau hinter der BImSchV Stufe 2 steckt, warum ein Kaminaustausch sinnvoll ist und wie wir diesen Schritt nachhaltig und effizient umsetzen können.

Warum gibt es die BImSchV überhaupt?

Die BImSchV wurde eingeführt, um die Belastung durch Feinstaub und andere Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu reduzieren. Alte Kamine und Öfen stoßen deutlich mehr Luftschadstoffe aus als moderne Geräte. Mit dem Ziel, den Umweltschutz zu stärken und die Luftqualität in Wohngebieten zu verbessern, wurden daher klare Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid definiert.

Wenn wir einen Kamin oder Ofen besitzen, der vor dem 31.12.2010 gebaut wurde, betrifft uns die Regelung besonders. Entspricht unser Gerät nicht den Anforderungen der 2. Stufe der BImSchV, müssen wir handeln.

Was ist die BImSchV Stufe 2?

Die BImSchV Stufe 2 ist die aktuell geltende Emissionsstufe für Einzelraumfeuerungsanlagen. Sie legt fest, dass folgende Grenzwerte eingehalten werden müssen:

Feinstaub: maximal 0,04 g/m³
Kohlenmonoxid: maximal 1,25 g/m³

Diese Werte gelten für alle nicht industriellen Holzfeuerungen wie Kaminöfen, Kachelöfen oder Heizkamine. Für viele ältere Geräte sind diese Werte schlicht nicht erreichbar. Deshalb wird ein Austausch oder eine Stilllegung verpflichtend.

Wen betrifft der Kaminaustausch?

Wir sollten prüfen, ob unser Kamin oder Ofen zu den betroffenen Anlagen gehört. Wichtig ist hier das Typenschild oder die Herstellerbescheinigung. Sie geben Auskunft über das Baujahr und die technische Ausstattung. Wenn unser Gerät

vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurde, hätte der Austausch bis Ende 2020 erfolgen müssen
zwischen 1995 und Ende März 2010 gebaut wurde, müssen wir bis spätestens 31. Dezember 2024 tätig werden

Wenn uns keine Bescheinigung vorliegt, gilt automatisch, dass das Gerät den Anforderungen nicht entspricht, auch wenn es vielleicht doch der Fall wäre. Daher lohnt es sich, gezielt Informationen vom Hersteller oder dem Schornsteinfeger einzuholen.

Welche Möglichkeiten haben wir?

  1. Austausch des Kamins
    Der klassische Weg ist der vollständige Kaminaustausch. Moderne Geräte erfüllen alle Anforderungen der BImSchV Stufe 2 und sind oft sogar effizienter und umweltfreundlicher im Betrieb. Auch der Wirkungsgrad ist höher, wir sparen also langfristig Holz und Heizkosten.

  2. Nachrüstung eines Feinstaubfilters
    In Einzelfällen ist es möglich, unseren bestehenden Kamin mit einem zertifizierten Partikelfilter nachzurüsten. Dies kann jedoch kostenintensiv sein und ist nicht bei jedem Gerät technisch machbar.

  3. Stilllegung des Kamins
    Wenn wir den Kamin nicht mehr nutzen oder ohnehin auf eine andere Heizform umsteigen wollen, können wir ihn natürlich auch stilllegen. Das muss dem Schornsteinfeger schriftlich mitgeteilt werden.

Wie läuft der Austausch praktisch ab?

Ein Kaminaustausch erfolgt in mehreren Schritten:

Bestandsaufnahme: Wir prüfen, ob unser Gerät betroffen ist. Dafür können wir unseren Bezirksschornsteinfeger zurate ziehen
Beratung: Ein Fachbetrieb oder Kaminbauer informiert uns über mögliche neue Modelle und technische Anforderungen
Genehmigung: Der Einbau eines neuen Ofens muss vom Schornsteinfeger freigegeben und abgenommen werden
Entsorgung: Der alte Kamin muss fachgerecht entsorgt oder außer Betrieb genommen werden
Einbau des Neugeräts: Wir lassen den neuen Kamin installieren. Dieser erfüllt dann die Stufe-2-Anforderungen

Welche Vorteile bringt uns ein neuer Kamin?

Ein moderner Holzofen ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern bringt viele praktische Vorteile:

Weniger Emissionen: Wir leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung
Höhere Effizienz: Wir benötigen weniger Holz und erzeugen trotzdem mehr Wärme
Mehr Komfort: Neue Geräte lassen sich oft leichter regeln, reinigen und sicher betreiben
Zukunftssicherheit: Mit einem neuen Kamin sind wir rechtlich auf der sicheren Seite

Was passiert, wenn wir nichts tun?

Wer den vorgeschriebenen Austausch oder die Nachrüstung nicht bis zum Stichtag umsetzt, riskiert Bußgelder oder die Stilllegung durch den Schornsteinfeger. Außerdem kann eine unsachgemäße Nutzung alter Geräte zur Gefahr für unsere Gesundheit oder unsere Nachbarn werden. Es ist also in unser aller Interesse, rechtzeitig aktiv zu werden.

Fazit: Gemeinsam für saubere Luft und sichere Wärme

Der Kaminaustausch im Rahmen der BImSchV Stufe 2 ist keine bloße Vorschrift, sondern ein Schritt in eine umweltbewusste und sichere Zukunft. Wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen, profitieren wir nicht nur durch mehr Effizienz und Komfort, sondern auch durch bessere Luft in unseren Wohngebieten. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite und tut dabei Gutes für sich selbst, die Umwelt und kommende Generationen.