Der Kaminofen 3120C vom Hersteller HWAM ist jetzt in unserem Sortiment erhältlich

Der Kaminofen 3120C vom Hersteller HWAM ist jetzt in unserem Sortiment erhältlich

Über Hwam

Der Hersteller Hwam wurde 1973 gegründet, da Vagn Hvam Pedersen seinen brennenden Wunsch erfüllen wollte. Er wünschte sich sein volles Potenzial auszuschöpfen. Da  er ausgebildeter Schmied war und schon Erfahrungen in Bereichen sammeln konnte, die für den Kaminbau wichtig ist, wollte er sein Schicksal selbst in die Hand nehmen.

Seit dem 01.10.2021 haben wir den Kaminofenhersteller Hwam im Sortiment.

Z.B. der HWAM 3120c ist ein Ofen der all Ihre Wünsche erfüllt.
 
 
Der Ofen ist aus hochwertigen Materialien wie Stahl und Gusseisen gefertigt. Der HWAM 3120c ist ausgestattet mit der HWAM Automatic. Dieses Feature ermöglicht eine hervorragende Verbrennung. Dies hilft den Brennholzverbrauch zu reduzieren was ebenfalls der Umwelt zu gute kommt.
 
 
Ebenfalls ist der Kaminofen mit einer Scheibenspülung ausgestattet sodass Sie immer eine freie Sicht auf das Flammenspiel haben.

Weitere Kaminöfen von namhaften Herstellern

Olsberg | Drooff | Spartherm | Lotus | TermaTech | Morso | Heta | Nordpeis

In unserer exklusiven Kaminausstellung in Dülmen, können Sie sich einen Einblick in unser umfangreiches Lieferprogramm von Markenherstellern, wie z.B Spartherm, Camina Schmid oder Nordpeis verschaffen. Wir haben eine wohnliche Umgebung gestaltet, in der Sie die Möglichkeit haben, die ruhige Atmosphäre zu genießen.

Unser Meisterbetrieb für Kamine und Kaminbau, bietet seine Dienstleistungen auch in Münster, Dülmen, Coesfeld, Nottuln und Ascheberg, sowie in der Umgebung von 250Km an.

Gerne können Sie telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren.

Bundesrat stimmt für strengere Vorgaben für Schornsteine

Bundesrat stimmt für strengere Vorgaben für Schornsteine

Was wurde Beschlossen?

Bundesrat stimmt strengeren Vorgaben für Schornsteine zu

Die Länder haben am 17. September 2021 den Weg für Pläne der Bundesregierung freigemacht, mithilfe höher angebrachter Schornsteine die Luftverschmutzung zu bekämpfen.

Verordnung gilt nur für neue Anlagen

Betroffen sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt Feuerungswärmeleistung, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet werden. Für Bestandsanlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in Betrieb sind, ändert sich durch die neue Verordnung nichts.

Verringerung der Schadstoffbelastung

Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Gesetzgeberisches Ziel ist es, im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen zu verringern.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat vor allem, dass es die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen versäumt hat, die Bezüge auf DIN- und DIN EN-Normen, VDI-Richtlinien sowie europäische Rechtsnormen an den aktuellen Stand anzupassen. Er fordert die Bundesregierung auf, dies schnellstmöglich nachzuholen, um die Verordnung vollzugstauglich zu machen.

Austrittsöffnungen von Schornsteinen müssen höher liegen

Die Abgase sollen durch höhere Schornsteine direkt in die freie Luftströmung abgegeben werden, damit sie sich in dicht besiedelten Gebieten nicht zwischen Häusern ansammeln und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen. Die Austrittsöffnung neu errichteter Schornsteine von Festbrennstofffeuerungen muss demnach künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstein außerdem um mindestens 40 Zentimeter überragen. Die neue Verordnung wird gewährleisten, dass die Schornsteinöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Gebäudes liegt – also dem Bereich, in dem Abgase nicht vom Wind weggetragen werden können und in der Luft verbleiben.

Inkrafttreten

Die Verordnung kann nun verkündet und am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Verunsichert? Rufen Sie uns unter 0172 / 951 269 4 an.

Wir beraten Sie gerne!

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